Das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) hat ein Verfahren entwickelt, mit dem sich digitale Tondokumente während der Aufnahme so signieren lassen, dass eine unbemerkte Manipulation nicht mehr möglich ist.Das deutsche Patentamt hat die von der Fraunhofer Gesellschaft eingereichte Patenschrift - „Verfahren und Vorrichtung zur Sicherung der Integrität und / oder Nichtabstreitbarkeit von paket-basierter, zeitkritischer Kommunikation“ - bereits geprüft und das Patent erteilt.

Schon lange werden von verschiedensten Ereignissen Tonaufnahmen erstellt – sei es zur Dokumentation, Erhaltung für die Nachwelt oder zur Beweissicherung. In der heutigen Zeit vor Allem Digital. Die Vorteile, wie z.B. leichte Handhabung, geringer Platzbedarf und die hohe Qualität sprechen klar für die digitale Speicherung. Allerdings sind die Daten dadurch leichter zu fälschen.
Dies soll durch das patentierte Verfahren anders werden: das Fraunhofer SIT hat bereits eine Software für die VoIP-Telefonie entwickelt, die Telefonate signiert und somit vor unbemerkter Fälschung schützt. Das Verfahren ist, nach Angabe der Entwickler, einfach auf verschiedene Anwendungsbereiche übertragbar.
Digitale Tonaufnahmen werden Paketweise abgespeichert, eine festgelegte Anzahl von diesen Datenpaketen ergibt eine Sequenz, welche durch eine auf dem patentierten Verfahren basierten Software eine eindeutige Signatur erhält. Diese Signatur enthält ebenfalls Informationen über die jeweiligen vorangegangenen und nachfolgenden Sequenzen, wodurch auch ein unbemerktes Ändern der Reihenfolge unmöglich wird.
Mehr noch, im Falle einer Manipulation lässt sich dadurch sogar die exakte Stelle der Manipulation erkennen. Zur Signierung können beliebige Schlüssel und Schlüssellängen benutzt werden, außerdem verträgt sich das Verfahren sogar mit den weltweit geltenden SIP, SDP und RTP Standards aus der VoIP-Telefonie, dadurch kann es leicht und ohne Nachteile für den Nutzer implementiert werden.
Die Einsatzgebiete sind mannigfaltig: Banken, Behörden, Callcenter etc. – Mündliche Verträge ohne Zeugen und beweissichere Telefonate sind nur zwei der vielen Einsatzmöglichkeiten des Verfahrens. Vertrauen ist gut – Kontrolle aber eben besser.
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